1. Schulung 2019 „Wundbeschreibung aus rechtlicher Sicht“

Wundbeschreibung aus rechtlicher Sicht

Am 6.2. starteten wir dieses Jahr unsere Schulungsreihe mit dem Thema „Wundbeschreibung aus rechtlicher Sicht.“

Zu Beginn unserer Schulung klärten wir, dass es nicht nur pflegerische Komponenten gibt, welche bei der Wundversorgung beachtet werden müssen. Wir betrachteten die rechtlichen Schwerpunkte und welche für uns und den Patienten für eine Bedeutung haben. Mit den Pflegekräften haben wir besprochen, was exakte Dokumentation in allen Bereichen der Wundversorgung ausmacht.

Das Ziel hierbei ist es, die Transparenz für alle an der Wundversorgung beteiligten Parteien zu schaffen. Im praktischen Teil bauten wir kleine Fehler im Bereich der Dokumentation und dem dafür bereit gestellten Material ein. Natürlich waren alle Pflegekräfte in der Lage, diese in kürzester Zeit herauszufinden. Selbst in unseren Reihen fanden sich interessierte Wundschwestern, die nicht selber schulten, sondern aus persönlichem Engagement als Teilnehmer bei der Schulung anwesend waren. Sie nutzten hier die Gelegenheit, ihre persönliche Fachkompetenz zu stärken und zu erweitern.

Am 6. März laden wir wieder alle zu unserem nächsten Workshop mit dem Thema „Herausforderung – der intensivpflichtige Patient“ ein. Wir haben hierfür diesmal auch Netzwerkpartner als Gastdozenten eingeladen, die uns aus ihrem Alltag in der Intensivpflege berichten werden.

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